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Raumausstatter


Raumausstatter (früher: Polsterer-Dekorateur oder Tapezierer-Dekorateur) ist seit der im Jahr 1965 erfolgten Erneuerung der Handwerksordnung die offizielle Berufsbezeichnung in Deutschland für einen Handwerker im Bereich der Gestaltung von Innenräumen. In Österreich lautet die offizielle Bezeichnung Tapezierer und Dekorateur und in der Schweiz Innendekorateur.

Die Tätigkeit des Raumausstatters umfasst
• das Polstern und Bespannen von Möbeln
• das Verlegen von textilen oder elastischen Bodenbelägen
• den Entwurf und/oder die Verwirklichung von Fensterdekorationen
• das Bekleiden von Wänden mit textilen Wandbespannungen oder Tapeten
• die Herstellung und/oder Montage von Sicht-, Licht- oder Sonnenschutzvorrichtungen.

Neben der Planung, Vorbereitung und Ausführung der vorangehend
aufgeführten Arbeiten kommt der Beratung der Kunden bei der Material- und Farbauswahl sowie bei der Ausstattung und Gestaltung von Räumen
eine besondere Bedeutung zu. Warentypische Eigenschaften.

In Deutschland dauert die Ausbildung drei Jahre und endet mit dem Bestehen der Gesellenprüfung.[1] Nach der Gesellenprüfung kann sofort mit der Ausbildung zum Raumausstattermeister begonnen werden. Das ist relativ neu, denn bisher musste eine bestimmte Anzahl an Arbeitsjahren nachgewiesen werden, ehe es möglich war, die Meisterprüfung abzulegen. Raumausstatter, die sich in Gestaltung professionell weiterqualifizieren wollen, können sich zum „Gestalter/in im Handwerk“ weiterbilden. z. B. in der Akademie für Gestaltung in München, der Kasseler Werkakademie für Gestaltung oder auf der Raumdesignerakademie (RADAK) am Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) Salzburg.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Raumausstatter

Anwendungsbereich

Fachhandel

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