Nach dem Textilkennzeichnungsgesetz aus 100% Leinen gefertigtes Leinengewebe. Das Textilkennzeichnungsgesetz schreibt vor, wann die Bezeichnung Leinen verwendet werden darf:
• Reinleinen Bez. für Textilien mit einem Nettogewicht von 100% Leinengarn.
• Halbleinen Bei der Kennzeichnung muss die Kette aus reinem Baumwollgarn und der Schuss aus 100% Leinengarn bestehen. Der Leinenanteil muss mind. 40% betragen. Bei der Auszeichnung muss der Hinweis erfolgen: "Kette reine Baumwolle - Schuss reines Leinen".
Stoffe mit weniger als 50% Leinenanteil dürfen nicht mehr als Leinen oder Leinengewebe und auch nicht mit dem Leinensiegel "L" gekennzeichnet werden. Leinen Logo.
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